ABC-Schein

Im Rahmen der Branchenlösung arbeitet PDR auf den Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachweisV).

Branchenlösungen (im Fall von PDR gebrauchte PU-Schaumdosen) sind von den Pflichten der NachweisV befreit. PDR ist jedoch verpflichtet, die Übernahme und die Verwertung der angenommenen Abfälle zu dokumentieren. Dies wird mit dem ABC-Schein erfüllt, der als Nachweisdokument gültig ist.

Der ABC-Schein besteht aus drei Abschnitten:

  • Blatt A 
    Übernahmebestätigung: Nachweis für den Abfallerzeuger (Auftraggeber/Abholadresse)
  • Blatt B 
    Abholauftrag: Nachweis für den Beförderer (PDR-Logistikpartner)
  • Blatt C 
    Liefer-/Annahmeschein: Nachweis für den Empfänger (PDR)

Die Abschnitte sollen den Verbleib der Abfälle lückenlos dokumentieren und müssen daher von den Parteien archiviert werden, um für behördliche Prüfungen zur Verfügung zu stehen.