Abfallschlüsselnummer

Die Abfallschlüssel-Nummer klassifiziert Abfälle auf der Basis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Die AVV dient der Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit.

PU-Schaumdosen (Abfallschlüssel nach AVV 15 01 10 *: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) werden als gefährlicher Abfall eingestuft und dürfen nicht über andere Selbstentsorgungs-Systeme, wie z. B. das Duale System Deutschland (Grüner Punkt) entsorgt werden.

PDR betreibt eine Branchenlösung zur deutschlandweiten Rückführung und vorwiegend stofflichen Verwertung gebrauchter PU-Schaumdosen. Die Gesetzlichen Grundlagen zur PDR-Branchenlösung finden Sie hier.