Energetische Verwertung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) unterscheidet zwischen energetischer Verwertung von Abfällen und thermischer Behandlung von Abfällen zur Beseitigung, z. B. in Müllheizkraftwerken.

Bei der energetischen Verwertung werden Abfälle mit hohem Heizwert als Ersatz für herkömmliche Energieträger zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt. Diese Abfälle werden als Ersatzbrennstoffe bezeichnet. Sie substituieren fossile Energieträger und tragen so zur Ressourcenschonung bei. Moderne Umwelttechniken sorgen dabei für eine optimale Verbrennung der Ersatzbrennstoffe. Durch eine Abgasreinigung nach gesetzlichen Vorgaben werden Schadstoffemissionen wirksam verhindert.

Gemäß der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes rangiert die energetische Verwertung nach der stofflichen Verwertung. Informationen zur stofflichen Verwertung finden Sie unter dem Begriff "Stoffliche Verwertung".