Gefahrgut-Kennzeichnung und -Symbole

PDR geht sicher mit Gefahrstoffen um. Das ist eine unserer Stärken.

PU-Schaumdosen gelten aufgrund ihrer Inhaltsstoffe (Prepolymer und Treibgase) auch nach Gebrauch als gefährlicher Abfall: Es befinden sich im Regelfall noch Restinhalte in der PU-Schaumdose.

Im Umgang mit Gefahrgut/-stoffen müssen verschiedene Regelwerke beachtet werden.

Die Definition von Gefahrstoffen sowie Begriffsbestimmungen, Gefährlichkeitsmerkmale, Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erläutert und geregelt. Weitere Informationen zu diesem Gesetz sowie der Download GefStoffV §§ 2-6 sind unter Gesetzliche Grundlagen zu finden.

Der Transport dieser gefährlichen Güter wird durch die Gefahrgutverordnung GGVSEB/ADR/RID geregelt. Für Rückfragen zum Thema Gefahrgut "PU-Schaumdosen" steht Ihnen unser Gefahrgutbeauftragter gerne unter Tel. 09228 950-0 zur Verfügung.