Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Abfallhierarchie

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Als gesetzliche Grundlage der Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft regelt es u. a. auch für PDR den Umgang mit Abfällen.

Folgende Paragrafen sind die gesetzliche Grundlage für die Arbeit von PDR:

  • § 23 – Produktverantwortung
  • § 24 – Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
  • § 25 – Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
  • § 26 – freiwillige Rücknahme

In § 6 Abfallhierarchie weist es auf die Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung hin. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Weitere Punkte werden im VerpackG geregelt.