Mengenstromnachweis

Der Begriff Mengenstromnachweis kommt aus dem Abfallrecht und ist der jährliche Nachweis einer Entsorgungsanlage über die in Deutschland gesammelten und verwerteten Verkaufsverpackungen. Der Nachweis wird gegenüber der zuständigen obersten Abfall-Landesbehörde abgegeben.

Bei PDR betrifft dies die Rücknahme und Verwertung von gebrauchten und unverkäuflichen PU-Schaumdosen zur Verwertung.

Grundlage für den Mengenstromnachweis ist das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die tatsächlichen Mengen eines Kalenderjahres werden der zuständigen Abfallbehörde am Anfang des nachfolgenden Jahres aufgegliedert nach

  • Abfallschlüssel 
  • Sammelgebiet 
  • Entsorgungsanlage

elektronisch übermittelt.

Der Mengenstromnachweis garantiert eine lückenlose Darstellung der Verwertungswege von der Sammelstelle bis zur Verwertungsanlage.