Informationen und Werbematerial für Händler und Kommunen

Wir unterstützen Sie beim Recycling von PU-Schaumdosen

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen

Das VerpackG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) schreibt vor, dass gebrauchte PU-Schaumdosen stofflich verwertet werden müssen.

Sie werden als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in den Restmüll, Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer. Ferner fordert das Verpackungsgesetz, dass der Handel seine Kunden bereits beim Kauf über die fachgerechte Entsorgung leerer PU-Schaumdosen informiert und er generell gebrauchte PU-Schaumdosen von seinen Kunden im Markt zurücknimmt (bei einer Verkaufsfläche < 200 qm gilt das nur für PU-Schaumdosen, die er selbst im Sortiment hat). Auch viele Kommunen unterstützen bereits Ihre Bürger bei der Entsorgung von Montageschaumdosen.


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