Nach der Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) ist die Abfallnachweisführung und Verbleibskontrolle für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle, zwingend vorgeschrieben.
Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung dieser Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage.
PDR fällt nicht unter die vorgeschriebene Nachweisführung, sondern kann die Form der Nachweisführung unter bestimmten Voraussetzungen wählen. PDR setzt die Forderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem VerpackG durch ein behördlich anerkanntes Entsorgungsnachweisverfahren um, dem bei PDR sogenannten "ABC-Schein-Verfahren".
Holt unser Logistikpartner die gebrauchten Dosen vom Anwender ab, übergibt er der Anfallstelle den A-Schein, der Beförderer behält den B-Schein und PDR erhält den C-Schein. Damit kann jeder Beteiligte die korrekte Entsorgung gegenüber den Behörden nachweisen.