Informationen und Werbematerial für Händler und Kommunen

Wir unterstützen Sie bei der Sammlung von PU-Schaumdosen zum Recycling

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen

Das VerpackG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) schreibt vor, dass gebrauchte PU-Schaumdosen stofflich verwertet werden müssen. Sie sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in den Restmüll, Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer.

Ferner fordert das Verpackungsgesetz, dass der Handel:

  • seine Kunden bereits beim Kauf über die fachgerechte Entsorgung leerer PU-Schaumdosen informiert
  • generell alle gebrauchten PU-Schaumdosen von seinen Kunden im Markt zurücknimmt (bei einer Verkaufsfläche < 200 qm gilt das nur für PU-Schaumdosen, die er selbst im Sortiment hat).

Auch viele Kommunen unterstützen bereits Ihre Bürger bei der fachgerechten Entsorgung von Montageschaumdosen. Eine flächendeckende Rücknahme gebrauchter PU-Schaumdosen ist wünschenswert, um den Verbrauchern die Rückgabe so einfach wie möglich zu machen.


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