Das VerpackG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) schreibt vor, dass gebrauchte PU-Schaumdosen stofflich verwertet werden müssen. Sie sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in den Restmüll, Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer.
Ferner fordert das Verpackungsgesetz, dass der Handel:
Auch viele Kommunen unterstützen bereits Ihre Bürger bei der fachgerechten Entsorgung von Montageschaumdosen. Eine flächendeckende Rücknahme gebrauchter PU-Schaumdosen ist wünschenswert, um den Verbrauchern die Rückgabe so einfach wie möglich zu machen.
Sie sind Handwerker, Händler oder Kommune und geben uns regelmäßig gebrauchte PU-Schaumdosen zum Recycling zurück? Dann nutzen Sie das für Ihre Kundenkommunikation und werben damit! Denn Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung werden für Kunden immer wichtiger bei der Kaufentscheidung.
Wir stellen Ihnen ein Zertifikat als „PDR-Recyclingpartner“ aus:
Zeigen Sie, dass Sie ein umweltbewusstes Unternehmen sind. Zertifikat einfach hier anfordern: l.schels@pdr.de
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