Das VerpackG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) schreibt vor, dass gebrauchte PU-Schaumdosen stofflich verwertet werden müssen. Sie sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in den Restmüll, Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer.
Ferner fordert das Verpackungsgesetz, dass der Handel:
Auch viele Kommunen unterstützen bereits Ihre Bürger bei der fachgerechten Entsorgung von Montageschaumdosen. Eine flächendeckende Rücknahme gebrauchter PU-Schaumdosen ist wünschenswert, um den Verbrauchern die Rückgabe so einfach wie möglich zu machen.
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