Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Als gesetzliche Grundlage der Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft regelt es u. a. auch für PDR den Umgang mit Abfällen.
Folgende Paragrafen sind die gesetzliche Grundlage für die Arbeit von PDR:
In § 6 Abfallhierarchie weist es auf die Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung hin. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
Weitere Punkte werden im VerpackG geregelt.