20.02.2017 11:02 Alter: 7 yrs
Kategorie: Aktuelles

PU-Schaumdosen wieder frei verkäuflich

Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben.


PU-Schaum wieder frei verkäuflich

Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 fallen MDI-haltige Produkte nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißt das, dass Bauschaumdosen wieder frei zugänglich im Verkaufsregal stehen dürfen. Eine persönliche Aushändigung und Unterweisung des Kunden durch einen fachkundigen Mitarbeiter ist nicht länger nötig. René van Diessen, Vorsitzender des PU-Schaum-Infocenters, begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich: „Damit bekommt ein bewährtes Produkt wieder den Platz im Handel, den es verdient. Dank seiner ausgezeichneten Wärmedämmeigenschaften leistet es einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem kann es zu über 95 Prozent recycelt werden.“ Mit der Novelle fällt der bisher vorgeschriebene Hinterglasverkauf im Privatkundenbereich. Allerdings bleibt die Pflicht bestehen, dass beim Verkauf von MDI-haltigen PU-Schäumen an Privatkunden Einweghandschuhe beizufügen sind. Außerdem muss der Händler auf die korrekte Verwertung von PU-Schaumdosen hinweisen. Wegen ihrer flüssigen Restinhaltsstoffe und des in den Dosen befindlichen Druckgases, stuft die Verpackungsverordnung gebrauchte Bauschaumdosen als Sonderabfall zum Recycling ein. Sie dürfen deswegen nicht in den Baumischcontainer, Restmüll, Gelben Sack oder die Weißblechsammlung. Der richtige Weg ist das Recycling über PDR. Diese verwertet die Dosen zu über 95 Prozent, davon etwa 80 Prozent stofflich, und führt die zurückgewonnenen Rohstoffe und Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Gleichzeitig verpflichtet die Verpackungsverordnung den Handel, seine Kunden bereits am Point of Sale (POS) über die fachgerechte Entsorgung leerer PU-Schaumdosen zu informieren. Wer es sich einfach machen will, greift dafür auf die umfangreichen Informations- und Servicepakete der PDR zurück. Diese finden sich auf der Homepage des Unternehmens:
https://www.pdr.de/geschaeftsbereiche/recycling-pu-schaumdosen/ Einen zusätzlichen Kundenservice bieten Händler, die selbst gebrauchte PU-Schaumdosen annehmen - und kostenfrei von PDR abholen lassen! Zusätzlich können sie sich – wie bereits über 2.400 Wertstoffhöfe und Händler - unter der „Onlinesuche Rückgabestellen“ registrieren lassen: www.pdr.de/plz-suche Der aktuelle Verordnungstext findet sich hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0094.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0094.pdf%27%5D__1487256942984