Doch was haben die Städte und Kommunen überhaupt mit der Entsorgung von PUR-Schaumdosen zu tun? In den Behältern verbleibt konstruktionsbedingt ein Restanteil des im flüssigen Zustand haut- und augenreizenden Isocyanats. Deswegen gelten die Dosen gemäß § 3 der Verpackungsverordnung als gefährlicher Abfall. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind öffentlich rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, diese Sonderabfälle an einer kommunalen Sammelstelle anzunehmen. Die Verpackungsverordnung wiederum verlangt in § 8 Abs. 3, dass die Dosen stofflich verwertet werden müssen. Sie gehören also nicht in die Sondermüllverbrennung, den Bauschuttcontainer, den Gelben Sack, den Restmüll oder in die Metallfraktion. Der Grund dafür liegt darin, dass das stoffliche Recycling etwa bei der PDR zu vorbildlichen Verwertungsquoten von über 95% möglich ist.
Als Branchenlösung für das Recycling gebrauchter PUR-Schaumdosen versteht sich die PDR als Partner der Kommunen und bietet diesen für die Erfüllung ihrer Entsorgungsaufgaben umfangreiche Hilfe an. Kernstück ihrer kostenlosen Dienstleistung für die kommunalen Entsorger ist eine blaugrüne 240-Liter-Rückgabestation für den Recyclinghof. Außerdem gibt es ein wetterfestes Hinweisschild für die Befestigung an Wand oder Zaun. Die PDR übernimmt die Aufstellung und Leerung der Station. Alternativ können sich die Kommunen Rückgabekartons anliefern lassen, in denen sie die Dosen sammeln können.
Mindestens ebenso wichtig ist die Informationsarbeit gegenüber den Bürgern. Sie müssen zunächst mal wissen, wohin mit dem Abfall. Dafür gibt es einen Infoflyer mit Dispenser. Für die redaktionelle Bearbeitung ihrer Müllfibeln finden die Verantwortlichen Textvorschläge auf
www.pdr.de. Zudem können sich alle Sammelstellen kostenlos bei der PDR-Suchmaschine auf der Seite eintragen lassen, sodass die Bürger auch über das Internet die Rückgabemöglichkeiten für gebrauchte PUR-Schaumdosen leicht finden können. Die jetzt erschienene Mitarbeiterbroschüre rundet das Serviceangebot für die Kommunen ab.