09.11.2012 13:43 Alter: 12 yrs
Kategorie: Aktuelles

Pressekonferenz „Verfeuern oder Verwerten“

Mit einer Kunstaktion warben der Spezialrecycler PDR und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) in Berlin für die Stärkung des stofflichen Recyclings. Aus einer alten PUR-Schaumhartplatte fertigte der Recyclingkünstler Tobias Werner einen Phoenix – das klassische Symbol für die Wiedergeburt. Anlass für die Aktion war die Vorstellung einer aktuellen Ökobilanz, die nachweist, dass die vorrangigen Ziele der Kreislaufwirtschaft, nämlich die Rückgewinnung von Wertstoffen, auch mit bestimmten Sonderabfällen erreicht werden können.


Mit einem Phönix aus PUR-Schaum warben Geschäftsführer Thomas Hillebrand und bvse Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock (v.l.n.r.) für die Stärkung des stofflichen Recyclings.

Stoffliches Recycling auch für Sonderabfälle gefordert Laut der Studie ist es ökologisch vorteilhafter, die als gefährlicher Abfall, sprich Sonderabfall eingestuften PUR-Schaumdosen einschließlich ihrer Inhaltsstoffe zu recyceln als lediglich die Verpackungseinheiten zu verwerten und den „Rest“ zu verbrennen. Rund 25 Millionen Dosen werden jährlich in Deutschland für Dicht- und Dämmarbeiten eingesetzt. „Umwelt- und Ressourcenschonung erreichen wir am besten dadurch, dass wir Abfälle wiederverwerten“, erklärte bvse-Geschäftsführer Eric Rehbock. „Die Ökobilanz zeigt, dass auch Sonderabfälle wie Phoenix immer wieder auferstehen können, wenn man sie getrennt erfasst“, ergänzte PDR-Geschäftsführer Thomas Hillebrand. Sein Unternehmen hat sich auf das zweite Leben gebrauchter PUR-Schaumdosen sowie anderer Sonderabfälle spezialisiert. Rehbock und Hillebrand fordern, dem stofflichen Recycling mehr Gewicht zu verschaffen. Dies könne dadurch geschehen, dass die energetische Behandlung künftig nur zugelassen wird, wenn sie ökologisch nachweislich besser ist als die stoffliche. Für Clemens Stroetmann, Rechtsanwalt und Staatssekretär a. D. im Bundesumweltministerium ist es bezüglich der PUR-Schaumdosen einschließlich ihrer Inhaltsstoffe schon nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Pflicht, außer der Verpackung auch die Treibmittel und das in der Dose verbleibende Prepolymer zu verwerten. „In der Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 KrWG steht das Recycling eindeutig vor der energetischen Verwertung“, sagte Stroetmann. Mit der Ökobilanz sei der Nachweis erbracht, dass durch das PDR-Verfahren der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird. Das ganzheitliche Recycling mit einer Verwertungsquote von ca. 95 Prozent, wie es die PDR betreibt, verbraucht zwar zunächst mehr Energie als das Konkurrenzsystem. Die Gutschriften aus den zurückgewonnen Rohstoffen und Produkten sind aber so hoch, dass sie diesen Energieeinsatz mehr als ausgleichen. Erstellt hatte die Studie die auf Lebenszyklusanalysen spezialisierte PE International AG.