Im Rahmen der Branchenlösung arbeitet PDR auf den Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachweisV).
Branchenlösungen (im Fall von PDR gebrauchte PU-Schaumdosen) sind von den Pflichten der NachweisV befreit. PDR ist jedoch verpflichtet, die Übernahme und die Verwertung der angenommenen Abfälle zu dokumentieren. Dies wird mit dem ABC-Schein erfüllt, der als Nachweisdokument gültig ist.
Der ABC-Schein besteht aus drei Abschnitten:
Die Abschnitte sollen den Verbleib der Abfälle lückenlos dokumentieren und müssen daher von den Parteien archiviert werden, um für behördliche Prüfungen zur Verfügung zu stehen.