Der Begriff Übernahmeschein stammt ursprünglich aus dem Speditionsrecht und gilt als Bestätigung über
Im Abfallrecht gilt der Übernahmeschein als Nachweisdokument für die Anfallstelle über die Menge und Art des übernommenen Abfalls.
Im Rahmen der Branchenlösung für gebrauchte PU-Schaumdosen nutzt PDR einen behördlich anerkannten ABC-Schein als Nachweisdokument.