Übernahmeschein

Der Begriff Übernahmeschein stammt ursprünglich aus dem Speditionsrecht und gilt als Bestätigung über

  • den Empfang des Transportgutes. 
  • die Übernahme der Sendung mit dem Transportauftrag, diese an den im Dokument genannten Empfänger zu senden. 
  • die Auslieferung des Transportgutes an den genannten Empfänger.

Im Abfallrecht gilt der Übernahmeschein als Nachweisdokument für die Anfallstelle über die Menge und Art des übernommenen Abfalls.

Im Rahmen der Branchenlösung für gebrauchte PU-Schaumdosen nutzt PDR einen behördlich anerkannten ABC-Schein als Nachweisdokument.