Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Als gesetzliche Grundlage der Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft regelt es u. a. auch für PDR den Umgang mit Abfällen.
Folgende Paragrafen sind die gesetzliche Grundlage für die Arbeit von PDR:
- § 23 – Produktverantwortung
- § 24 – Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
- § 25 – Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
- § 26 – freiwillige Rücknahme
In § 6 Abfallhierarchie weist es auf die Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung hin. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Weitere Punkte werden im VerpackG geregelt.